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   LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08   

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LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08 (https://dejure.org/2009,11078)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08 (https://dejure.org/2009,11078)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2009 - 17 Sa 1898/08 (https://dejure.org/2009,11078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitszeitabkommen zwischen dem Verband der Nord-Westdeutschen Textilindustrie und der IG Metall vom 04.04.1996/12.10.2004 und Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos, die die Übertragung von Plusstunden am Jahresende regelt.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitszeitabkommen zwischen dem Verband der Nord-Westdeutschen Textilindustrie und der IG Metall vom 04.04.1996/12.10.2004 und Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos, die die Übertragung von Plusstunden am Jahresende regelt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Arbeitszeitguthaben; Wirksamkeit entgegenstehender Betriebsvereinbarung zur Führung eines Arbeitszeitkontos mitÜbertragung von Plusstunden am Jahresende; Auslegung eines Arbeitszeitabkommens zur Möglichkeit kollektivrechtlicher Regelung durch ...

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 3; ; Bet... rVG § 77 Abs. 3 S. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 3 S. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 a; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Arbeitszeitguthaben; Wirksamkeit entgegenstehender Betriebsvereinbarung zur Führung eines Arbeitszeitkontos mit Übertragung von Plusstunden am Jahresende; Auslegung eines Arbeitszeitabkommens zur Möglichkeit kollektivrechtlicher Regelung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 52/02

    Tarifvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08
    Eine gegen § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist - schwebend oder endgültig - unwirksam (vgl. BAB 09.12.2003 - 1 ABR 52/02, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 6).

    § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG gilt jedoch dann nicht, wenn es um eine Angelegenheit geht, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (vgl. BAG 09.12.2003 a.a.O.; GS 03.12.1991 - GS 2/90, BAGE 69, 143).

    Diese ist jedoch nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG dann ausgeschlossen, wenn ein Gesetz oder ein Tarifvertrag, an den zumindestens der Arbeitgeber gebunden ist, die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abschließend und zwingend regelt und damit schon dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts Genüge tut (vgl. BAG 09.12.2003 a.a.O.; GS 03.12.1991 a.a.O.).

    Die Zulassung muss aber im Tarifvertrag ausdrücklich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 09.12.2003 a.a.O.; 29.10.2002 - 1 AZR 573/01, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umfasst das Mitbestimmungsrecht auch die Einführung und Ausgestaltung variabler Arbeitszeitmodelle (vgl. BAG 09.12.2003 a.a.O.; 18.04.1989 - 1 ABR 3/88, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 33).

    Hier geht es um ein typisches Element eines solchen variablen Arbeitszeitmodells, nämlich um die Frage des Ausgleichs bzw. der Übertragung eines Zeitguthabens, das durch Schwankungen der Arbeitszeit entsteht (vgl. dazu auch BAG 09.12.2003 a.a.O.).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08
    § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG gilt jedoch dann nicht, wenn es um eine Angelegenheit geht, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (vgl. BAG 09.12.2003 a.a.O.; GS 03.12.1991 - GS 2/90, BAGE 69, 143).

    Diese ist jedoch nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG dann ausgeschlossen, wenn ein Gesetz oder ein Tarifvertrag, an den zumindestens der Arbeitgeber gebunden ist, die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abschließend und zwingend regelt und damit schon dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts Genüge tut (vgl. BAG 09.12.2003 a.a.O.; GS 03.12.1991 a.a.O.).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08
    Die Zulassung muss aber im Tarifvertrag ausdrücklich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 09.12.2003 a.a.O.; 29.10.2002 - 1 AZR 573/01, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 18).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08
    Die Auslegung von Tarifverträgen folgt den Regeln über die Auslegung von Gesetzen (vgl. BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82, BAGE 46, 308).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umfasst das Mitbestimmungsrecht auch die Einführung und Ausgestaltung variabler Arbeitszeitmodelle (vgl. BAG 09.12.2003 a.a.O.; 18.04.1989 - 1 ABR 3/88, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 33).
  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08
    Nur eine die sachliche Substanz selbst regelnde gesetzliche oder tarifliche Norm kann das Mitbestimmungsrecht verdrängen (vgl. BAG 14.12.1993 - 1 ABR 31/93, NZA 1994, 809).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 234/92

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Vorrang des Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08
    Insoweit unterliegt die durch das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebspartnern eingeräumte kollektive Regelungsautonomie nicht der Disposition durch die Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 01.12.1992 - 1 AZR 234/92, NZA 1993, 613).
  • LAG München, 27.03.2012 - 6 TaBV 101/11

    Feststellung der Wirksamkeit eine Betriebsvereinbarung

    So können bei Gleitzeitregelungen Ausgleichszeiträume für Gleitzeitguthaben und Gleitzeitrückstände, wie auch möglich Obergrenzen dafür festgelegt werden (BAG v. 9.12.2003 - 1 ABR 52/02, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 6; BAG v. 22.7.2003 - 1 ABR 28/02, NZA 2004, 507, 510; vgl. auch LAG Hamm, 26.3.2009 - 17 Sa 1898/08, juris; LAG Hamm v. 10.9.2007 - 10 TaBV 85/07, juris, insbes.
  • ArbG Hagen, 12.08.2014 - 1 Ca 678/14

    Zuschlag für Mehrarbeit, Zusammentreffen mehrerer Zuschläge

    Bestehen bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte zurückgegriffen werden (BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160, 161; LAG Hamm, Urteil vom 26.03.2009 - 17 Sa 1898/08, BeckRS 2009, 74333).
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